Elektrogesetz

Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten gemäß ElektroG (Elektrogesetz)

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir als Händler gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

1. Kennzeichnungspflicht von Elektro- und Elektronikgeräten
Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die für die Nutzung in privaten Haushalten vorgesehen sind, sind als Symbol gekennzeichnet: Durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern

Dieses Symbol weist darauf hin, dass das jeweilige Altgerät nicht über den Hausmüll (Restmülltonne) entsorgt werden darf. Stattdessen müssen Altgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall erfasst und entsorgt werden.

2. Rückgabemöglichkeiten von Altgeräten

a) Rückgabe bei kommunalen Sammelstellen
Altgeräte aus privaten Haushalten können kostenlos bei den örtlichen Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) abgegeben werden. Diese finden Sie in Ihrer Stadt oder Gemeinde (z.B. Wertstoffhöfe).

b) Rückgabe bei autorisierten Rücknahmestellen
Zusätzlich gibt es Rücknahmestellen, die von Herstellern oder Vertreibern eingerichtet wurden. Ein Onlineverzeichnis dieser Rücknahmestellen finden Sie hier:
stiftung elektro-altgeräte register

c) Rückgabe bei uns (SysKan)
Auch wir sind im Rahmen des § 17 ElektroG zur Rücknahme verpflichtet, wenn:

  • es sich um ein Altgerät der gleichen Geräteart handelt, wie wir sie im Sortiment führen oder geführt haben (sog. 1:1-Rücknahmepflicht), und
  • das Altgerät in Art und Funktion einem Neugerät entspricht, das Sie bei uns kaufen bzw. gekauft haben.

Wenn Sie ein entsprechendes Altgerät zurückgeben möchten, kontaktieren Sie uns bitte vorab: info@syskan.de

Wir senden Ihnen anschließend die notwendigen Informationen zur Rückgabe bzw. Rücksendung zu. Die Rücknahme erfolgt in der Regel kostenfrei, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

3. Wichtige Hinweise zur Rückgabe

a) Batterien und Akkus entfernen
Bitte entfernen Sie alle nicht fest eingebauten Batterien und Akkumulatoren aus dem Altgerät - sofern technisch möglich - vor der Abgabe. Diese sind separat gemäß dem Batteriegesetz (BattG) zu entsorgen.

b) Datenschutz - Ihre Verantwortung
Achtung: Auf vielen Elektrogeräten befinden sich persönliche Daten (z.B. auf Handys, Computern, Tablets). Sie sind gesetzlich verpflichtet, alle personenbezogenen Daten eigenverantwortlich zu löschen, bevor Sie das Gerät abgeben.

Wir übernehmen keine Haftung für Daten, die sich noch auf zurückgegebenen Altgeräten befinden.

c) Transport und Verpackung
Wenn Sie ein Gerät per Post an uns zurücksenden, achten Sie bitte auf eine sichere Verpackung - insbesondere bei:

  • Lampen, Leuchtmitteln, Beleuchtungskörpern:
    Diese sind besonders bruchgefährdet und können Schadstoffe freisetzen. Verpacken Sie solche Artikel bitte stoßsicher und gepolstert in einem ausreichend stabilen Karton.

4. Warum getrennte Entsorgung wichtig ist

Altgeräte enthalten wertvolle Rohstoffe (z.B. Metalle), die wiederverwertet werden können. Gleichzeitig erhalten sie teils umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe. Eine sachgerechte Entsorgung schützt Mensch und Umwelt - und trägt zur Kreislaufwirtschaft bei.

5. Gesetzliche Grundlage

Diese Informationen erfolgen gemäß den Vorschriften des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in der Fassung von 2025.

Weitere Details erhalten Sie auf der Website der Stiftung ear (Elektro-Altgeräte Register): https://www.stiftung-ear.de